Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Fachverband. Wir freuen uns, dass Sie sich für uns interessieren. Qualitativ hochwertige und praxisnahe Ausbildung sind uns ein besonderes Anliegen. Aus diesem Grund wurde bereits im Jahre 1984 im Zusammenwirken mit den Rektoren und Senaten der Technischen Universitäten Wien und Graz die Fahrzeugverband-Jubiläumsstiftung ins Leben gerufen. Aus dem Zinsertrag dieser Stiftung werden jährlich DiplomandInnen und DissertantInnen, deren Arbeiten von besonderem Wert und Interesse für die österreichische Fahrzeugindustrie sind, durch die Zuerkennung von Geldpreisen in einer Gesamthöhe von € 42.000 ausgezeichnet.
Die Fahrzeugverband-Jubiläumsstiftung ist daher eine Brücke zwischen Industrie und Wissenschaft, die sich für beide Seiten auszahlt. Sie soll ein Anreiz für StudentInnen sein, sich mit zukunftsweisenden und innovativen Themen aus den verschiedensten Bereichen der Fahrzeugindustrie wissenschaftlich und zugleich berufsvorbereitend zu beschäftigen.
Ausschreibungsrichtlinien
Informationen zur derzeit laufenden Ausschreibung der Preise der Fahrzeugverband – Jubiläumsstiftung
- Wer kann sich bewerben?
Alle AbsolventInnen folgender Einrichtungen, deren Diplomarbeiten/Masterarbeiten bzw. Dissertationen maximal 3 Jahre vor Beginn der Einreichungsfrist an die Fahrzeugverband-Jubiläumsstiftung approbiert wurden:
- TU Wien (z.B. Institut für Fahrzeugantriebe und Automobiltechnik)
- TU Graz (z.B. Institut für Thermodynamik und nachhaltige Antriebssysteme)
- Johannes Kepler Universität Linz (z.B. Institut für Robotik)
- Montanuniversität Leoben (z.B. Institut für allgemeinen Maschinenbau)
- Einreichfrist
Die Einreichfrist beginnt jedes Jahr am 1. Oktober und endet mit 31. Dezember.
- Wo reicht man die Arbeiten ein?
Die Arbeiten sind entweder persönlich, mittels Einschreiben oder auf elektronischem Wege einzureichen:
Fachverband der Fahrzeugindustrie Österreichs
Wiedner Hauptstraße 63
A-1045 Wien
Bauteil 3, 3. Stock, Zimmer 3313Ansprechpartner: Mag. Andreas Gaggl, MSc.
Tel.: +43 (0) 590 900 DW 4800
Mail: andreas.gaggl@wko.at- Einreichbedingungen
Jeder eingereichten Arbeit (Langfassung) sind ein detaillierter Lebenslauf zur Person und eine ausführliche Kurzfassung beizulegen. Die Kurzfassung soll dabei insbesondere Hinweise auf die Verwertbarkeit für die Industrie sowie auf den Neuheitsgrad beinhalten.
Bewerbungen von AbsolventInnen der Johannes Kepler Universität Linz und der Montanuniversität Leoben ist zusätzlich eine schriftliche Vorbegutachtung des jeweiligen betreuenden Professors beizulegen. Die schriftliche Vorbegutachtung ist der Jury an die Postadresse des Fachverbandes der Fahrzeugindustrie Österreichs mittels separater Post vertraulich zur Verfügung zu stellen.
Die Kurzfassung hat auf die Beurteilungskriterien Bedacht zu nehmen (siehe Kapitel "Was wird wie hoch prämiert?")
Mit der Einreichung der Arbeit unterwirft sich der Teilnehmer den statutengemäßen Regeln der Preisvergabe. Dabei nimmt der Teilnehmer insbesondere zur Kenntnis, dass gegen eine Entscheidung der Jury kein Rechtsmittel zulässig ist und negative Entscheidungen der Jury gegenüber den einzelnen Teilnehmern nicht zu begründen sind.
Mit der Einreichung nimmt der Bewerber zur Kenntnis, dass die dem Fachverband im Bewerbungsprozess bekannt gegebenen Daten elektronisch verarbeitet und gespeichert werden:
- Name
- Adresse
- Elektronische Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail-Adresse)
- Lebenslauf inkl. Foto
- Universität bzw. Fachhochschule des Antragstellers
- Studienrichtung des Antragstellers
- Titel der Arbeit
- Art der Arbeit
- Betreuer der Arbeit
- Datum der Arbeit
- Eingereichte Arbeit (Langfassung, Kurzfassung, Vorbegutachtung)
- Korrespondenzen
- Sperrvermerk (ja/nein)
Des weiteren nimmt der Teilnehmer zur Kenntnis, dass dem Fachverband der Fahrzeugindustrie Österreichs das Recht zusteht, jene Arbeiten, die mit Preisen ausgezeichnet wurden, seinen Mitgliedsfirmen im Interessensfalle durch die Übermittlung einer Fotokopie ausschließlich für den eigenen Gebrauch zur Verfügung zu stellen.
Auch gesperrten Arbeiten steht die Teilnahme an unserem Wettbewerb offen. In diesem Fall werden diese nur der Jury vertraulich zur Beurteilung zur Verfügung gestellt.
Die Preisträger werden mit deren Namen und dem Titel der prämierten akademischen Arbeit auf der Homepage des Fachverbandes veröffentlicht.
- Wie setzt sich die Jury zusammen?
Die Jury besteht aus 5 Mitgliedern.
Dem Obmann des Fachverbandes der Fahrzeugindustrie Österreichs, vertreten durch den Geschäftsführer des Fachverbandes, Herrn Mag. Andreas Gaggl, MSc, dem Vorstand des Institutes für Fahrzeugantriebe und Automobiltechnik der TU Wien, Herrn Univ. Prof. Dr.-Ing. Uwe Dieter Grebe, dem Vorstand des Institutes für Thermodynamik und nachhaltige Antriebssysteme der TU Graz, Herrn Univ. Prof. DI Dr. Helmut Eichlseder, sowie aus zwei vom Fachverband der Fahrzeugindustrie Österreichs aus dem Kreis seiner Mitgliedsfirmen nominierten Experten.
- Was wird wie hoch prämiert?
Prämiert werden Arbeiten, die "von besonderem Interesse" für die österreichische Fahrzeugindustrie sind. Diese offene Formulierung wurde ganz bewusst gewählt, um über einen möglichst großen Beurteilungsspielraum zu verfügen. Generelle Kriterien der Beurteilung durch die Jury sind z.B.
- Neuheitsgrad
- Technisches Niveau
- Wissenschaftliche Ausführung sowie Form
- Selbständigkeit (Einbringung eigener Ansätze)
- Verwertbarkeit für Industrie (Wettbewerbsvorteil, Vorteil für Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Qualität und Preis)
- Sonstiger Nutzen/Auswirkungen (z.B. Umweltbeeinflussung, Verbrauchseinfluss)
Wie viele Preise vergeben werden, hängt von der Anzahl und der Qualität der eingereichten Arbeiten ab. In der Regel werden jedoch jährlich je 3 Preise an AbsolventInnen der TU Wien und TU Graz, sowie je 2 Preise an AbsolventInnen der Johannes Kepler Universität Linz und der Montanuniversität Leoben vergeben.
Der Jury stehen dafür jährlich insgesamt rund € 42.000,-- aus den Mitteln der Fahrzeugverbands-Jubiläumsstiftung zur Verfügung. Die Auswahl der Preisträger und die Festsetzung der Höhe des jeweils zuerkannten Preises erfolgt (wie oben bereits erwähnt unter Ausschluss des Rechtsweges) mittels Abstimmung durch die Jury.
Die Bewerber werden nach der Entscheidung der Jury verständigt. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer akademischen Feier an einer der oben genannten Einrichtungen statt.