Die Kollektivvertragsverhandlungen 2025 wurden am 22.09.2025 für die 33.000 Beschäftigten der Fahrzeugindustrie abgeschlossen.
Kollektivvertragsabschluss vom 22.09.2025 gültig per 01.11.2025:
Das Ergebnis umfasst folgende Punkte:
Mit 1. November 2025 gilt:
- IST-Löhne und -Gehälter werden um 1,41 % angehoben.
- Die Einstiegsgehälter laut Kollektivvertrag, das sind die Grundstufen der Mindestentgelttabelle, werden um 2 % angehoben.
- Lehrlingseinkommen und die kollektivvertraglich festgelegt Zulagen steigen ebenfalls um 2 %.
- Alle, die am 31. Oktober 2025 beschäftigt waren und dies am 30. November 2025 sowie am 30. Juni 2026 noch sind, erhalten jeweils eine Prämie von 500 Euro mit der Auszahlung des Dezember-Lohns/-Gehalts 2025 bzw. des Juli-Lohns/-Gehalts 2026, um die gestiegenen persönlichen Lebenshaltungskosten auszugleichen. Eine Umwandlung dieser Prämie in bis zu vier freie Tage durch Betriebsvereinbarung bzw. Einzelvereinbarung ist möglich.
- Bei diesen Einmalzahlungen bestehen für Lehrlinge und Teilzeitbeschäftigte gesonderte Regelungen.
- Das Niveau der Reisediäten bleibt unverändert.
Ab dem 1.11.2026 gilt:
- IST-Löhne und -Gehälter werden um 1,9 % angehoben.
- Die Einstiegsgehälter laut Kollektivvertrag steigen um 2,1 %.
- Lehrlingseinkommen und die kollektivvertraglich festgelegt Zulagen steigen ebenfalls um 2,1 %.
- Das Niveau der Reisediäten steigt um 2,1 %.
Über weitere Einzelheiten des Abschlusses werden wir Sie in den kommenden Tagen informieren.
Ein Abschluss wie dieser ist ein erster Schritt in eine neue KV-Politik.
- Keine ausschließliche Orientierung an der Inflation, sondern an der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedsbetriebe.
- In der Vergangenheit hat die Gewerkschaft stets die rollierende Inflation als Untergrenze für Entgeltanpassungen genannt. So hätten für die Entgelte mit Bezug auf Oktober 2025 eine Steigerung ab November 2025 von 2,8 % bedeutet. Mit dem diesjährigen Abschluss kommt die tatsächliche Erhöhung ab November 2025 auf 1,41 %.
- Zur Erleichterung des Übergangs auf diese neue KV-Politik wurde eine Kaufkraftsicherungsprämie festgelegt. Durch diese Einmalzahlungen (jeweils 0,78 %) liegen die Gesamtkosten des Abschlusses für 2025 und 2026 unter Berücksichtigung der Einmalzahlungen, deutlich unter der rollierenden Inflation.
- Die Integration von Einmalzahlungen beim KV-Abschluss ist damit erstmals gelungen.